Fördermöglichkeiten für Sie und Ihre Mitarbeiter*innen

Gute Personalarbeit und Weiterbildung ist gerade aktuell vor den Entwicklungen in der Arbeitswelt und auf dem Arbeitsmarkt essentiell wichtig. Einerseits steigen die Anforderungen an Ihre Mitarbeiter durch den technologischen Wandel und andererseits finden Sie auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr ausreichend viele und gut qualifizierte Mitarbeiter. Nutzen Sie die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Einstellung und Weiterbildung und investieren Sie damit in die Zukunft Ihres Betriebes.

Hier eine Übersicht über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen und der Qualifizierung Ihrer Belegschaft:

Bitte beachten Sie, dass Förderinstrumente laufend überarbeitet werden, Rahmenbedingungen sich verändern und auch neue Instrumente hinzukommen. Einen immer aktuellen Überblick über alle Förderinstrumente der Agentur für Arbeit inklusiver aller Antragsformulare und der Möglichkeit der Online-Beantragung finden Sie hier >>

Eingliederungszuschuss

Wenn Sie eine Stelle in Ihrem Betrieb mit einer arbeitssuchenden oder arbeitslosen Person besetzen, kann die Einarbeitungszeit unter Umständen etwas länger dauern. Um Sie hier als Arbeitgeber finanziell zu entlasten gibt es den Eingliederungszuschuss.

WER: Betriebe mit einem Bedarf an finanzieller Unterstützung bei der Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters mit Vermittlungshemmnissen.

WAS: Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Höhe und Dauer des Zuschusses hängt von der individuellen Leistungsfähigkeit des pot. Arbeitnehmers in Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz ab (Max. 50% für max. 12 Monate).

HINWEISE: Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Vertragsunterzeichnung gestellt werden. Es besteht eine Nachbeschäftigungspflicht, sie entspricht in der Regel der Förderdauer, max. 12 Monate.

Praktikum (Maßnahme beim Arbeitgeber)

Ein gewisses Maß an Unsicherheit gehört bei einer Neueinstellung sicherlich immer dazu, um diese aus dem Weg zu räumen gibt es die Probezeit. Sind Sie aber sehr unsicher ob ein*e Bewerber*in zu Ihnen passt, können Sie ein Praktikum anbieten. Das hilft beiden Seiten sich kennenzulernen und einen Einblick in den Betrieb und die Arbeit zu bekommen.

WER: Arbeitslose, Ausbildungsplatzsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.

WAS: Probearbeiten ist bis max. 6 Wochen möglich. Ihr pot. Mitarbeiter erhält weiterhin Sozialleistungen, es ist keine Vergütung erforderlich. Kostenübernahme zusätzlicher Kosten wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.)

HINWEISE: Antrag muss vor Beginn des Probearbeitsverhältnisses durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter genehmigt werden.

Probebeschäftigung

Für eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit gibt es unterschiedliche Gründe. Geben Sie auch langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance. Finanzielle Unterstützung können Sie als Arbeitgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes beantragen.

WER: Langzeitarbeitslose sowie Jugendliche unter 25 Jahren mit schweren Vermittlungshemmnissen

WAS: Probearbeiten ist bis max. 3 Monaten möglich. Ihr pot. Mitarbeiter erhält Gehalt von Ihnen, das bis zu 100% vom JC gefördert werden kann (Ermessensleistung). Kostenübernahme zusätzlicher Kosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.).

HINWEISE: Antrag muss vor Beginn des Probearbeitsverhältnisses durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter genehmigt werden.

Qualifizierungschancengesetz

Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten zu Fachkräften. Durch das Qualifizierungschancengesetz können Sie finanziell entlastet werden, sowohl für die Kosten der Weiterbildung als auch die Lohnkosten.

WER: Die Weiterbildung von Beschäftigten im Betrieb (geringqualifizierte, ältere und vom Strukturwandel bedrohte Arbeitnehmer)

WAS: Übernahme der Kosten für die Weiterbildung und Bezuschussung des Arbeitsentgelts in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße. Die Bezuschussung reicht von 100% Lohnkostenerstattung bei bis zu 10 Beschäftigen bis zu 50% bei bis 250 Beschäftigte.  

HINWEISE: Die Weiterbildung muss einen Zeitrahmen von mindestens 120 UE umfassen und bei einem zertifizierten Weiterbildungsträger durchgeführt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Weitere Informationen zur Förderung von z. b.  Auszubildenden, Menschen mit einer Behinderung oder Geflüchtete hier >>

Weiterbildungsbonus PLUS

Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS können berufliche Fortbildungen im Handwerk mit bis zu 75%, max. 1.000 €. finanziell gefördert. Beantragt werden kann diese Förderung von Arbeitnehmer*innen im Handwerk, die in Hamburg leben oder arbeiten. Aber auch Sie als Betrieb profitieren von diesem Instrument. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden, so können Sie Zukunftsthemen wie die Digitalisierung und die Fachkräfteentwicklung mit finanzieller Unterstützung gemeinsam vorantreiben.

Für eine Beratung und die Antragstellung des Weiterbildungsbonus wenden Sie sich bitte an 2 P PLAN:PERSONAL gGmbH. Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus und die Kontaktdaten finden Sie hier >>

WER: Beschäftigte und Inhaber des Handwerks mit Erstwohn- und/oder Geschäftssitz
in Hamburg.

WAS: Beruflich/Unternehmerisch notwendige Weiterbildungen. Übernahme der Weiterbildungskosten bis zu 75%, max. 1.000 €. Im Einzelfall kann die Förderung auch höher ausfallen.

HINWEISE: Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingehen. Die Weiterbildung muss mindestens 8 Zeitstunden umfassen. Die Co-Finanzierung kann sowohl durch den Betrieb, als auch die/den Beschäftigte/n erfolgen.