16.09.2014
Aktuell werden die erbrechtlichen Vorteile einer Betriebsweitergabe diskutiert genauso wie die Frage, ob eine (Teil-)schenkung des Betriebs an das eigene Kind oder die Kinder sinnvoll wäre. Die Abendveranstaltung befasst sich mit dem Thema und beantwortet erbrechtliche und steuerliche Fragen: Wann soll eine Regelung in Kraft treten - vor oder erst mit dem Tod? Was tun, wenn kein Testament vorliegt? Wie können Regelungen bei Erbengemeinschaften aussehen?
Experten werden die folgenden Fragen klären:
• Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?
• Warum ist ein Unternehmertestament als Risikovorsorge wichtig?
• Welche erbrechtliche Regelung ist für den Betrieb sinnvoll?
• Soll ein Erbvertrag mit den Erben abgeschlossen werden?
• Soll ein Erbverzicht- und Pflichtteilsverzichtsvertrag mit den Abkömmlingen abgeschlossen werden?
• Wie sollen die nicht am Unternehmen beteiligten Erben berücksichtigt werden?
• Welche Unterschiede sind hinsichtlich der Rechtsform des zu vererbenden Betriebs zu beachten?
• Welche schenkung- bzw. erbschaftsteuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?
• Wie kann der Betrieb zu Lebzeiten übergeben werden?
Referenten der Veranstaltung:
• Dr. Malte Ivo, Notarkammer Hamburg
• Katja Wulf, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
• Philip Schlüter, J.A. SCHLÜTER SÖHNE LKW GmbH
• Tanja Dullweber, Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg
Moderation: Andreas Rönnau, Handwerkskammer Hamburg
Die nächste Generation tritt an – den Betrieb planvoll (ver)erben und übernehmen
Dienstag, 16. September 2014, 18.00 - 20.00 Uhr
Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Infos und Online-Anmeldung unter:
>> veranstaltung@hwk-hamburg.de oder
>> 040 35905-299 (Anrufbeantworter)
Seminargebühr (Abendkasse):
50 Euro pro Person
30 Euro mit Handwerkskarte
Lüüd ist eine Initiative der Handwerkskammer Hamburg in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern.
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